Guten Abend alle zusammen,
Ich beziehe Leistungen nach SGB II, habe einen Schwerbehindertenausweis (GdB 50) und bin eingeschränkt arbeitsfähig (3 Std tägl.).
Bisher gab es für mich keine Zuschläge zur Grundsicherung. Sehe ich das richtig, dass das Bürgergeld so einen Zuschlag jetzt vorsieht, oder
verstehe ich das falsch?
Über ein bisschen Licht ins Dunkle würde ich mich sehr freuen!