Bürgergeld für ältere Menschen, die erwerbstätig sind aber keine Rente beziehen.

  • Wenn ich über 70 Jahre alt bin aber keine Rentenbezug beantragt habe, also keine Rente beziehe aber noch vollerwerbstätig (40 Stunden pro Woche) bin, habe ich da Anspruch auf Bürgergeld?

    Bin erwerbstätig und kein Rentner, das sind doch die Voraussetzungen.

  • Bin bin davon ausgegangen, dass jeder Bürger Bürgergeld herhalten darf.

    Ist es richtig, dass ich auf Grund meines Alters kein Bürgergeld erhalte?

    Dass heisst also, das Bürger von 0-15 Jahre und über 65 Jahre kein Bürgergeld bekommen?

  • Ich habe nochmals auf Ihrer Seite nachgelesen, da steht unter

    Ausnahme: kein Anspruch auf Bürgergeld

    Keinen Bürgergeld – Anspruch nach den Regeln für erwerbstätige Personen haben Personen im gesetzlichen Rentenalter sind oder die voraussichtlich absehbar für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig sind. Für sie besteht der Anspruch auf Bürgergeld unter abgewandelten, vereinfachten Voraussetzungen.

    Sie sagen : NEIN

    aber da steht ja: (bezogen auf Personen im Vorsatz) Für sie besteht der Anspruch auf Bürgergeld unter abgewandelten, vereinfachten Voraussetzungen.

    Wo kann ich mich diesbezüglich genauer erkunden? Haben Sie eine Adresse für mich?

  • Das gesetzliche Rentenalter ist etwas anderes als der tatsächliche Rentenbezug. Es ergibt sich aus § 235 SGB VI und dürfte bei Ihnen 65 Jahre und 6 Monate betragen, wenn ich richtig geschaut habe. Damit ist man dann raus aus dem Bürgergeld.

  • Ich habe mich jetzt auch nochmals informiert. Es ist wirklich so, dass nur Bürger bis ca. 65 Bürgergeld bekommen können. Und eine weitere Information, ab ca. 65 hat man nur noch Anspruch auf Sozialhilfe mit einem Schonvermögen bis 5000 €. Der normale Bürger hat aber jetzt Anspruch auf ein Schonvermögen von 40000 €. Außerdem ist die Sozialhilfe geringer als das Bürgergeld.

  • Der Begriff "Bürgergeld" klingt viel besser als Hartz IV. Ändert aber ja nichts an den unterschiedlichen Personenkreise vom SGB II und SGB XII. Die Regelbedarfe sind aber grundsätzlich gleich. Bevor Sie über Sozialleistungen nachdenken müssten Sie ohnehin erstmal klären, ob Sie nicht doch einen Anspruch auf Altersrente habe ? Wurde das überhaupt geprüft ? Dieser wäre immer vorrangig. Wenn Sie tatsächlich über keine vorrangigen ausreichenden Einkommen verfügen können Sie ganz normal wie bisher Grundsicherung im Alter beantragen. Der RB wird dort auch erhöht.

  • Warum mit 64 Jahre noch 40000 € Schonvermögen und mit 66 Jahre nur 5000 oder vielleicht 10000 € Schonvermögen. Dann muss ich erst die 30000 €, die ich fürs Alter erspart habe, ab 65 Jahre verbrauchen, dann bekomme ich Hilfe. Wenn ich mir Österreich anschaue, da bekommt jeder Rentner/Pensionär 1200 € Grundrente mit der Berechtigung eine Sozialwohnung (in Wien 55 m2 , ca. 380 € Warmmiete) zu erhalten. Begründet wird in Deutschland der Unterschied damit, dass die Österreicher höhere Einkommen haben und ein größeres soziales Verhalten als in Deutschen stattfindet. In den Niederlanden ist das auch so wie in Österreich. Die soziale Kluft zwischen Alt und Jung wird in Deutschland immer größer.

  • Ich habe mir nochmals Ihre Webseite durchgelesen, da steht

    Entsprechend dem im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Schutz der Würde des Menschen ist es die die Aufgabe der Sozialhilfe, „den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht“ (§ 1 Satz 1 SGB XII).

    Wenn die Leistungen für Alt (Sozialhilfe) und Jung (Bürgergeld) in der gleichen Notlage unterschiedlich betrachtet werden, dann müsste es auch eine unterschiedliche Betrachtung der Würde geben.

    • Offizieller Beitrag

    10.000 Euro reichen sicherlich für die Würde. Ansonsten ist die Diskussion sowieso müßig, denn, bevor du auch nur einen Cent Sozialleistungen bekommst, musst du erstmal Rente beantragen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Dann muss ich erst die 30000 €, die ich fürs Alter erspart habe, ab 65 Jahre verbrauchen, dann bekomme ich Hilfe.

    Schon gemerkt, oder?

    Fürs Alter gespart, heißt doch auch irgendwie, im Alter ausgeben - z. B. um das monatliche Renteneinkommen aufzustocken.

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

  • Naja , das Alter geht aber heutzutage auch gerne mal bis weit über 80 . Wenn ich dann mein Pulver mit paar-und-60 verschiesse ist das auch nicht so prickelnd .

    Diese Austerität wird sich noch übel rächen .

    Dann lieber das Geld in Deutschland verteilen als den Italienern schicken . Deren Bürger besitzen generell mehr .