Hallo ,
ich informiere mich gerade übers Bürgergeld . Wie ich erfahren habe zählen Erbschaften demnächst als Vermögen und nicht mehr als Einkommen . Dh. wenn ich zb. in der Karenzzeit im ersten Bezugsjahr bin und zb. 5000,- Euro erbe , werden diese dem Vermögen zugerechnet und nicht als Einkommen betrachtet . Ist das so richtig ? Auch in der heute abgeänderten Version des Bürgergeldes ?
Gilt das auch bei Steuererstattungen vom Finanzamt aus dem Vorjahr ( zb eingezogene Kapitalertragssteuer) ?
Grüsse