gehört selbsgenuztes Wohneigentum in der Karenzzeit zum Vermögen oder bleibt es unberücksichtigt?
Selbstgenutztes Wohneigentum
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- Offizieller Beitrag
Angemessenes Wohneigentum war schon immer geschütztes Vermögen.
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Und wie ist es wenn das Wohneigentum nicht angemessen ist ? Gerade bei einem Haus ist es ja doch sehr selten angemessen.
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- Offizieller Beitrag
Dann muss es verwertet werden.
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Ok, Danke.
Auch beim neuen Bürgergeld, dachte da wäre das anders, habe ich wohl
falsch verstanden.
Aber dann doch erst nach dem ersten Jahr der Schonfrist, oder auch falsch verstanden?
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- Offizieller Beitrag
Nein, das ist korrekt. Außerdem ist ein Haus bis 140 qm angemessen. Das ist schon ziemlich groß und dürfte auf viele Immobilien zutreffen.
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in § 12 SGB II ist eine Wohnflächengrenze genannt. Wer bestimmt was Wohnfläche was Nutzfläche in einem Haus ist? Jobcenter ist dazu schon nicht berufen
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- Offizieller Beitrag
Natürlich ist es in erster Linie Aufgabe der Jobcenter als ausführende Behörde die rechtlichen Maßgaben umzusetzen. Machen sie es falsch, bestimmt es dann ein Gericht. Und in dem Fall dann wahrscheinlich nach Maßgabe der Wohnflächenverordnung.