Bürgergeld und Erbschaft

  • Okay, ich habe das noch einmal geprüft. Tatsächlich tritt die Änderung erst zum 01.07.2023 in Kraft, folgt aus Art. 13 Abs. 2 des Bürgergeld-Gesetzes (ganz am Ende):

    Veröffentlichung BGBl 20.12.2022.pdf

    Dass Erbschaften Vermögen sind, regelt Artikel 1 Nr. 10b. Da die Nummern 7 bis 11 erst am 01.07.2023 in Kraft treten, habe ich mich über das Inkrafttreten getäuscht. Entschuldigung!

    Was bedeutet das für deinen Fall? War der Erbfall zu einem Zeitpunkt, zu dem Leistungen nach dem SGB II bezogen wurden und wird die Erbschaft vor dem 01.07.2023 ausgezahlt, so handelt es sich um Einkommen. Wird die Erbschaft ab dem 01.07.2023 ausgezahlt, so handelt es sich um Vermögen.

    Habe still und leise mitgelesen und hätte nun eine Nachfrage bzw. Einschätzung:

    Nehmen wir an, der Zufluss des Erbes ist am 30. April… Wird es dann nur auf die Monate Mai und Juni aufgeteilt (weil danach ja der 1.7. ist) trotzdem auf 6 Monate bis inklusive Oktober?!

    Danke

  • Das frag ich mich auch weil es ja immer auf 6 Monate geteilt wird

    Wie ist es zb mit einem Schaden ersatz von einem Gerichts Urteil wie wird das gewertet?? Finde das eh komisch du bekommst ein Erbe und das ist vlt 5000 Euro und du teilst es auf wenn es zb kurz vor dem 1 7 2023 kommt dann müsste es vlt ja nur 1 Monate aufteilen dann geht es als Vermögen durch und nicht mehr als Einkommen. Dieses schön vermögen ist Dann auch komisch was bringt mit 40000 Euro schön vermögen wenn das Geld im Bezug rein kommt und ich es davor nicht habe?? Was wäre wenn man sich abmeldet zb 3 monate und bürgergeld neu beantragt und dann zb die Erbschaft oder den Schaden ersatz auf dem. Konto hab vom Gericht ist ja dann ein neuantrag und da müsste das schön vermögen möglich sein oder?? LG oli

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Zufluss zu Zeiten der alten gesetzlichen Regelung erfolgt, gilt diese. Das Einkommen wird auf 6 Monate aufgeteilt.

    Schadensersatz war zum größten Teil auch jetzt schon kein Einkommen:


    Sauer, SGB II § 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen / 2.3 Schadensersatz aufgrund ...
    Rz. 27 Abs. 2 nimmt Entschädigungen aufgrund des § 253 Abs. 2 BGB von der Einkommensanrechnung aus. Dabei handelt es sich um immaterielle Schäden, die nicht…
    www.haufe.de

    was bringt mit 40000 Euro schön vermögen wenn das Geld im Bezug rein kommt und ich es davor nicht habe??

    Es gibt nunmal einen Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen. Der Unterschied wird hinsichtlich Einmalzahlungen und Erbschaften nunmal erst ab 1.7.23 aufgeweicht.


    Was wäre wenn man sich abmeldet zb 3 monate

    Gar nichts. Ein solcher Verzicht ist unzulässig. Nur eine echte Überwindung der Hilfebedürftigkeit w würde das ändern. Also ein Wegfall der Hilfebedürftigkeit, weil man mit laufendem Einkommen (Lohn, Alg1, Rente, Unterhalt...) den Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • OK beim Schadenersatz ist egal ob es wegen zb körperlich Verletzung ist oder ob es Schadenersatz ist wegen Geld Verluste spielt das keine Rolle oder Schadensersatz ist auf alles bezogen??

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich spielt das eine Rolle. Steht doch alles in dem Text, den ich verlinkt habe.

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  • Moin Leute, ich bin neu hier und habe mir alles zu diesem Thema durchgelesen und trotzdem sehe ich in meinem Fall noch nicht durch.

    Mein Fall:

    Ich bin 58 alleinstehend, habe keinerlei Erspartes und beziehe Bürgergeld. Im September (2022) verstarb meine Mutter. Im September bezog ich Harz iV.

    Nun erwarte ich ein Erbe, was wahrscheinlich über 40 000 € betragen wird.

    Was bedeutet das für mich? Was hat das mit dem 01.07.2023 zu tun? Was ist wenn ich unter 40 000 € erbe.

    Ich bedanke mich im voraus.

    • Offizieller Beitrag

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