Hallo,
meine frage ist folgende:
wird in einer Bedarfsgemeinschaft das Vermögen und Einkommen / Rente / Pension des Partners beim Bürgergeld berücksichtigt und wie hoch darf das Einkommen / Vermögen sein, um für den anderen hilfebedürftigen Partner Bürgergeld zu bekommen?
Weiß da jemand etwas genaues
Vielen Dank im Voraus! oder