Hallo ,
wenn ich zb. in 2023 Bürgergeld beziehe , und bekomme zuviel gezahlte Steuern ( zb. Kapitalertragsteuer) aus dem Jahr 2022 rückerstattet , da ich aufgrund zu geringer Einnahmen in 2022 unter dem Steuerfreibetrag lag .
Wenn es zb. 1500,- Euro wären . Würde dieser Geldeingang nur für diesen einen Monat den Leistungsanspruch beim Bürgergeld 2023 mindern , oder über mehrere Monate ?
( Vermögen in jedem Fall unter 40 000 Euro , während Karenzzeit , Bürgergeld zb. ca 800,- gesamt pro Monat )
Genaugenommen wäre es ja in jedem Fall ein Entzug des Exzistenzminimums ( schon im Jahr 2022 des Steuereinzugs ) und dürfte garnicht angerechnet werden .
Grüsse