Hallo
Ich hätte da auch mal eine Frage, bzgl Elterngeld. Ich lebe mit meinem Partner (Vollzeit am arbeiten) zusammen in einem Haus, und mein Elterngeld läuft in Febr. nächstes Jahres aus (habe 2 Jahre genommen und bekomme für das erste Jahr nur Elterngeld). Meine Frage ist, da ich ja für das zweite Jahr kein Anspruch mehr auf Elterngeld habe, kann man dann Bürgergeld beantragen? Oder steht einem das dann nicht zu?
Liebe Grüße