PKW bei Bürgergeld

  • Es hieß doch mal PKW wird nicht mehr als Vermögen gewertet. Anscheinend ändert sich da aber doch nichts und es bleibt bei den 7500 Euro.

    Oder wie ist das jetzt?

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, ob es, das mal irgendwo hieß. Aber da hat sich im SGB II nichts geändert, ein angemessenes Fahrzeug ist geschützt. Neu ist, dass es im SGB XII nunmehr eine entsprechende Gesetzesnorm gibt. Vielleicht hast du das verwechselt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • naja dachte hatte mal gelesen pkw wird nicht mehr als vermögen gewertet. hat sich aber auch nicht geändert. cicharbeite also ein jahr, kauf mir ein auto und falls ich arbeitslos werde kann ichs wieder verchecken. super. genial geradezu, vor allem wenn man aufs auto angewiesen ist für nächsten job...

    • Offizieller Beitrag

    Hä? Wieso? Ein Auto bis 7500 Euro ist erstmal geschützt. Und wenn du ein Auto mit 17.500 Euro Werst hast, geht der restliche Wert in dein normales Schonvermögen, dass im ersten Jahr bis 40.000 Euro sein darf und danach mindestens 15.000 Euro. So schnell musst du es nicht versilbern.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • anscheinend doch neue regeln...

    man könnte theoretisch also auch nen fetten benz fahren....

    Auto, PKW

    Dem Bürgergeld-Bezug steht ein Auto oder PKW nicht entgegen, wenn

    – der Zeitwert des PKW, des Autos, 15.000 Euro nicht übersteigt,

    – das Auto das einzige Auto des erwerbsfähigen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft ist (pro erwerbsfähigem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist der Besitz eines PKW vermögensneutral i. S .d. SGB II

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt keine neue gesetzliche Regelung. Angemessenheit ist ein unbestimmter Fachbegriff. Das BMAS und die Agentur für Arbeit setzen dafür jetzt 15.000 Euro an. Ob das einer gerichtlichen Prüfung standhält, ist nicht gewiss. Anders als der Freibetrag für zu berücksichtigendes Vermögen, der klar mit 15.000 Euro bzw. 40.000 Euro beziffert wird, trifft das Gesetz hinsichtlich des als angemessen zu bezeichnenden Wertes eines Kfz keine Aussage.

    Und bitte: Auch wenn von der hiesigen Homepage zitiert wird, sind Zitate als solche zu kennzeichnen!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • zumindest gilt die 7500 euro regel nicht mehr. beim antrag muss man nur einen wert über 15000 euro angeben.

    durchaus eine verbesserrung. frage der zeit bis gerichte unterschiedlich urteilen was die angemessenheit betrifft.....

    betrifft mich jetzt zwar (noch) nicht, aber gut zu wissen. eigentlich ist die regel eh verwunderlich bei der auto lobby...