sehe ich das richtig , dass die möglichen Sanktionen sich nicht auf Heizkosten oder Wohnkosten beziehen , sondern nur auf die zb. 502,- Euro ( bei einem Alleinlebenden) beziehen ?
" Die Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs des Bürgergeldes. Dabei werden Kosten der Unterkunft und Heizung nicht gemindert. "