Hallo ,
wenn eine Person mit Schonvermögen von bis zu 40 000,- Euro einen Antrag auf Bürgergeld stellen möchte , welches ja erst ab 1.1. 2023 gelten wird .
Ab wann wäre das möglich ?
Grüsse
Hallo ,
wenn eine Person mit Schonvermögen von bis zu 40 000,- Euro einen Antrag auf Bürgergeld stellen möchte , welches ja erst ab 1.1. 2023 gelten wird .
Ab wann wäre das möglich ?
Grüsse
Ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ist immer möglich, wenn man meint, dass man hilfebedürftig ist.
Hallo,
gut das heißt, dass Antrag auf Leistungen nach dem SGB II = BG Antrag ist wenn man Ihn jetzt stellt?
LG
JJJ
Ok, dann mal anders: Bis zum 31.12.2022 heißt die Hauptleistung des SGB II "Arbeitslosengeld 2". Ab 01.01.2023 wird sie wohl "Bürgergeld" heißen. Die Leistung wurde einfach umbenannt. So wie Raider zu Twix.
Schon interessant, dass die Politik es offenbar geschafft hat, das Bürgergeld als komplett neue und andere Leistung zu verkaufen. Letztlich werden im bestehenden System nur ein paar Dinge, wenn auch grundlegende, geändert. Aber letztlich bleibt es Hartz IV.
Es ist anders und es heisst anders .