Ab wann ist der Antrag auf Bürgergeld möglich ?

    • Offizieller Beitrag

    Ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ist immer möglich, wenn man meint, dass man hilfebedürftig ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Ok, dann mal anders: Bis zum 31.12.2022 heißt die Hauptleistung des SGB II "Arbeitslosengeld 2". Ab 01.01.2023 wird sie wohl "Bürgergeld" heißen. Die Leistung wurde einfach umbenannt. So wie Raider zu Twix.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Schon interessant, dass die Politik es offenbar geschafft hat, das Bürgergeld als komplett neue und andere Leistung zu verkaufen. Letztlich werden im bestehenden System nur ein paar Dinge, wenn auch grundlegende, geändert. Aber letztlich bleibt es Hartz IV.