Mehrbedarf und Arbeitsgelegenheiten

  • Hallo, meine Frage ist ob weiterhin der Mehrbedarf besteht wenn man Warmwasser über Strom erhitzt? Und wenn ja wird dieser angepasst, denn der Strompreis hat sich nunmal auch verdoppelt.

    Und werden die Aufwandsentschädigungen bei "1-Euro-Jobs" auch angehoben? Es besteht ja ein Spielraum von 1-2€ pro Stunde, wobei 2€ Standart sein sollte bei den Kosten.


    "Fun" Fact nebenbei, auch mit den 50€ mehr, ist man immernoch Inflationsbedingt schlechter dran als 2021. Und da ist nichtmal der nächste Preissprung inbegriffen der Anfang 2023 ansteht.

    Lg

    • Offizieller Beitrag

    Alternativ wäre eine Beschäftigung ;)

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

  • Ob für Dich oder jemand anderen, hier nochmal:

    Vielleicht doch nochmal zum Sozialsystem generell: Hintergrund ist (sollte sein):

    1. wer für sich selbst sorgen kann, hat das zu tun durch eigene Arbeit, Vermögen etc.

    2. Nur wer es nicht kann, bekommt Hilfe.

    Deshalb sollte sich die Frage, wieviel man verdienen darf, um weiterhin soviel wie möglich vom Staat unterstützt zu werden, nicht stellen.

    Auch wenn das immer mehr aufgeweicht wird: Man hat soviel zu verdienen, wie es einem möglich ist, um den eigenen Bedarf zu decken, nur wenn das nicht geht, springt die soziale Sicherung ein.

    Ich persönlich werde deshalb derartige Fragen nicht mehr beantworten.