Hallo,
meine Freundin kriegt ab 1.1.Bürgergeld (aktuell noch Hartz 4) , ich arbeite für Mindestlohn (1450 netto) und wir würden gerne zusammenziehen.
Daher 2 Fragen.
- Können wir mit der Bürgergeld Regelung dauerhaft zusammenziehen ohne das ihr Leistungen gekürzt werden?
- Bräuchte es die Zustimmung des Vermieters wenn ich an sie untervermiete, damit das JC den Umzug genehmigt und die Miete übernimmt?
Danke im Vorraus