Hallo,
hier meine Frage: es wurde beim Bürgergeld nachverhandelt, dass bereits existierende Empfänger ebenfalls eine Karenzzeit von einem Jahr bekommen, nicht nur neue Empfänger. Da die Karenzzeit sich ja unter anderem auf die Mietkosten bezieht frage ich mich ob dies bedeutet, dass existierende Kunden die volle Miete erstattet bekommen, auch wenn diese über den Grenzwerten liegt. Falls dies nicht der Fall ist, wäre meine zweite Frage was genau denn dann die Karenzzeit für existierende Empfänger ist? Die Änderung muss ja irgendwelche Auswirkungen haben, sonst wäre das Thema nicht extra nachverhandelt worden.
Zu meiner Situation: ich bin vor einigen Wochen nach mehreren Jahren im Ausland nach Deutschland zurückgekehrt und nun auf der Wohnungssuche. Ich habe aktuell ein Angebot für eine Wohnung die insgesamt 650€ kosten soll, also als nicht angemessen gilt. Da es jedoch nicht sehr einfach ist zeitnah eine passende Wohnung zu finden und ich dringend eine Bleibe brauche, überlege ich die Wohnung dennoch zu mieten und frage mich nun ob die beschlossene Karenzzeit für existierende Empfänger bedeutet, dass die vollen Kosten übernommen werden oder ob die Karenzzeit doch nur für neue Empfänger gilt, was die Frage aufwirft warum extra nachverhandelt wurde, dass existierende Empfänger ebenfalls abgedeckt sind. Was genau wäre dann durch eine Karenzzeit für existierende Empfänger abgedeckt?
Vielen Dank schonmal für Antworten..