Mehrbedarf bei Schwerbehinderung

  • Hallo, ich bin voller Erwerbsminderungsrenter durch eine Krebserkrankung und bekomme eine kleine Erwerbsminderungs Rente und aufstockendes Grundsicherung. Durch meinen Behinderungsgrad von 80 mit G, bekomme ich ein Mehrbedarf von 17 %. Wie ist das jetzt beim Bürgergeld? Da steht bei Behinderungen und Erwebrsfähigkeit, 35 % Mehrbedarf. Aber ich kann nicht mehr arbeiten bekomme ich daher keinen Mehrbedarf von 17 % mehr?

    Danke

    Gruß Peter

    • Offizieller Beitrag

    Bürgergeld ist eine Leistung nach dem SGB II. Du bekommst Leistungen nach dem SGB XII.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Danke Turtle für Deine Antwort. Verstehe ich das jetzt rihtig, das bei mir dann alles so bleibt wie bisher. Keine Erhöhung und ich bekomme weiterhin die 17 % Mehrbedarf?

    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe jetzt die Änderungen des SGB XII nicht so im Blick, da das nicht mein Rechtsgebiet ist, aber zum Negativen wird sich sicherlich nichts verändert haben. Außerdem steigt ja mit der Erhöhung des, Regelsatzes letztlich auch der Betrag für den Mehrbedarf etwas.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.