Nachweis der Mietkosten

  • Die Kosten für die Wohnung müssen nachgewiesen werden, getrennt nach Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten. Im ursprünglichen Mietvertrag stimmen die Kosten nicht mehr, da gestiegen. Wie genau muss jetzt der Nachweis aussehen ? Reicht es, wenn meine Vermieterin ein zusätzliches Blatt anfertigt und die aktuellen Kosten drauf schreibt und unterschreibt oder braucht es offiziellere Dokumente ?

    • Offizieller Beitrag

    Dafür gibt es den Vordruck "Mietbescheinigung"

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

  • bitte korrigieren wenn es nicht stimmt ^^

    so wie ich das verstanden habe geht es mit dem Vordruck s.o. oder man hat das Recht es zu verweigern (also das der Vermieter nichts mitbekommt). Dann muss man aber alle Unterlagen die relevant sind --> Mietvertrag Höhe aller relevanten Kosten etc. beireichen ;)

    Stimmt das ?

    LG
    JJJ

    • Offizieller Beitrag

    so wie ich das verstanden habe geht es mit dem Vordruck s.o. oder man hat das Recht es zu verweigern

    Kommt darauf an. Es gibt durchaus auch Dinge, die in einem Mietvertrag nicht vermerkt sind (Baujahr, Gesamtfläche der Immobilie etc.), die wichtig sind bei der Prüfung der Angemessenheit der Kosten. Letztlich ist es Sache des Antragsstellers, den Nachweis des geltend gemachten Bedarfs zu erbringen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • das ist klar ...

    wenn aber diese relevanten punkte alle klar aufdem mietvertrag zu finden sind, dürfte es ja kein Problem geben ohne Kenntnisse des Vermieters?

    LG

    JJJ

    • Offizieller Beitrag

    Wird das jetzt dein Thread oder wie soll man das verstehen? Der TE wollte wissen, wie er seine aktuellen Kosten für die Unterkunft nachweisen kann. Das wurde beantwortet.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich wohne in einer WG und von meinem Konto gehen die Gesamtmietkosten ab. Mein Mitbewohner überweist mir seinen Anteil an mein Konto. Reicht das als Nachweis ? Oder wie weise ich meinen eigenen Mietanteil nach? Ich habe mit Ihm ein Untermietvertrag geschlossen woraus sein Überweisungsbetrag an mein Konto zu erkennen ist. Ist das so ok?

  • Zunächst sollte der Untermietvertrag genügen. Sollten Zweifel an der Angemessenheit bestehen, wird der/die Sachbearbeiter/in auch den Hauptmietvertrag nebst Änderungen einsehen wollen.

  • Wir beide sind im Hauptmietvertrag eingetragen. Sollte ich dann nicht gleich Hauptmietvertag und den Untermietvertrag vorlegen so kann man mein Mietanteil genau berechnen oder?

    • Offizieller Beitrag

    Dann ist der Untermietvertrag unzulässig.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • warum ist ein Untermietvertrag unzulässig? Ich möchte damit nur belegen das wir keine Bedarfsgemeisschaft sind sondern jeder für sich wirtschaftlich verantwortlich ist.

    • Offizieller Beitrag

    Weil dein "Untermieter" ja schon Hauptmieter ist. Da gibt es nichts unterzuvermieten. Er hat ja schon gemietet.

    Ich möchte damit nur belegen das wir keine Bedarfsgemeisschaft sind

    Als würde das einen großen Unterschied machen. Nach einem Jahr Zusammenleben wird das sowieso geprüft. Wenn ihr vor Einzug bereits zusammen gelebt habt, ebenfalls. Das Jobcenter mach die Hose nicht mit der Kneifzange zu.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.