Einkommensgrenze der Partnerschaft

    • Offizieller Beitrag

    Was für eine Einkommensgrenze? Sowas gibt es im SGB II nicht, da der Bedarf immer individuell ist (Regelbedarfe + Mehrbedarfe + Miete/Heizung).

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.