Hallo, unsere Familie ist über ganz Deutschland verteilt und wir konnten unsere Verwandten bisher offiziell nur 3 Wochen pro Jahr besuchen. Beim Bürgergeld heißt es nun:
"Wer sich ohne Absprache außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhält UND deshalb kein vermitteltes Arbeitsverhältnis aufnehmen kann, verliert seinen Anspruch auf Bürgergeld."
Verstehe ich das richtig, daß ein Verlassen des ortsnahen Bereiches garnicht mehr das Problem ist, solange man damit keine Vermittlung verhindert?
Desweiteren habe ich gelesen, daß man nicht mehr verpflichtet ist, seinen Briefkasten zu hüten. Die neue Erreichbarkeitspflicht wäre auch auf alternativen Wegen möglich.
Besten Dank schonmal im Vorraus.