Guten Tag, ich bin alleinverdiener in der Bedarfsgemeimschaft und habe dazu einige Fragen ich arbeite in Teilzeit 25 Stunden die Woche manchmal ein paar mehr. Verdiene über dem Mindestlohn und bin auch so sehr zufrieden. Mein Job ist unbefristet!
Arbeitsvermittlung :Nun soll ich in etwas wechseln mit mind 35 Stunden, natürlich befristet - 6 Monate, Mindestlohn.
Ist das so richtig und erlaubt?
Dann kommt die große Frage mit der neuen anrechnung beim Bürgergeld.
Bisher war es ja die Horizontale anrechnung...
Mit dem Bürgergeld soll ja die Vertikale Anrechnung kommen.. Ich verdiene deutlich über meinem eigene Bedarf und wäre ja dann komplett abgedeckt. Nur meine Bedarfsgemeimschaft nicht.
Habe ich dann noch Pflichten wenn ich meinen eigenen Bedarf komplett gedeckt habe durch die vertikale anrechnung?
Danke im vorraus!