Fehlende Unterstützung bei psychischer Erkrankung

  • Hallo Zusammen,


    Seit einigen Wochen wird mein Partner von Amt zu Amt weitergereicht und erhält leider keinerlei Hilfe.


    Sein großes Problem ist, dass wir zusammen sind. Allerdings sind unsere Finanzen zu 100% getrennt. Er lebt allerdings jetzt schon seit über einem Jahr bei mir.


    Vor einigen Monaten hat er Hartz4 beantragt. Da er bei mir wohnt, wurde sein Konto zwecks der Bedarfsgemeinschaft geprüft. Dann wurde auch angefragt meine Konten einzusehen. Ich habe mich geweigert zu kooperieren mit der Rückmeldung, dass sie keinen Hinweis hatten, dass unsere Finanzen verbunden sind, außer das er bei mir lebt. Sein Antrag wurde ablehnt mit dem Hinweis auf die Bedarfsgemeinschaft. Jedoch wieder nur darauf gestützt, dass wir nen Jahr zusammen leben, kein Hinweis auf die Bereitschaft füreinander einzustehen.


    Wie können wir hier vorgehen. Macht ein weiterer Antrag Sinn? Sollte ich meine Konten offenlegen?


    Für jede Rückmeldung bin ich dankbar.


    MfG,

    Scenic

    • Offizieller Beitrag

    Du selbst bezeichnest ihn als Partner und nicht er fragt und hier macht sich Sorgen, sondern du. Allein das zeigt bereits die bestehende "innere Bindung". Das geht über das finanzielle hinaus. Und da er seit Monaten kein Geld von irgendwoher zu bekommen scheint, unterstützt du ihn doch wahrscheinlich sehr wohl.


    Was also erwartest du? Paare ohne Trauschein dürfen nunmal nach dem Grundgesetz nicht besser gestellt werden als Eheleute. Das ist Ausfluss des grundgesetzlichen Schutzes der Ehe.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Und da er seit Monaten kein Geld von irgendwoher zu bekommen scheint, unterstützt du ihn doch wahrscheinlich sehr wohl.

    Hi Turtle, danke für die schnelle Antwort. Da ich daran interessiert bin, das er weder obdachlos wird noch verhungert tue ich das indirekt, ja. Das er bei mir wohnt wirkt sich natürlich auf meine Nebenkosten aus und der Kühlschrank ist auch schneller leer. Da sein Konto aber leider leer ist, ist es schwer diese indirekte Unterstützung zu stoppen.


    Was also erwartest du? Paare ohne Trauschein dürfen nunmal nach dem Grundgesetz nicht besser gestellt werden als Eheleute. Das ist Ausfluss des grundgesetzlichen Schutzes der Ehe.

    Ich erwarte nicht irgendeine Art von Besserstellung. Ich denke davon sind wir auch weit entfernt (Er kann ja nicht einfach an meiner Krankenversicherung beteiligt werden und dass er nichts verdient kann ich mir auch nicht steuerlich zu nutze machen). Allerdings werde ich jetzt quasi gezwungen ihn auch direkt finanziell zu unterstützen für den Krankenkassenbeitrag.

    Ohne den müsste er seine Therapie abbrechen, was seine Arbeitsunfähigkeit verlängern würde. Ganz davon abgesehen, dass er kein Geld von mir will und das seiner psychischen Situation auch nicht hilft (im Gegenteil).

    Warum ich hier schreibe? Mein Partner hat das Vertrauen in alle Instituionen verloren, nachdem man ihm "empfohlen hat", dass wir uns trennen sollten und er obdachlos werden könne, dann hätte er wohl wieder einen Anspruch.

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings kannst du Unterhalt an ihn steuerlich geltend machen. Und natürlich willst du besser gestellt werden als Eheleute, denn er soll ja als Alleinperson ALG2 bekommen, was bei Ehepaaren eben nicht möglich ist.


    Trennung ist tatsächlich eine Option. Oder eine Heirat. Aber, dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid: sorry, das ist ja wohl nicht der Fall. Ohne innere Bindung unterstützt man niemanden seit Monaten inklusive KV Beiträge und bezeichnet ihn noch dazu als Partner.


    Hilfe für Betrug wird es hier nicht geben.

  • Hi Turtle,


    Wenn es hier zu solchen Unterstellungen kommt, habe ich wohl etwas falsch oder unzureichend beschrieben.


    Wir wollen kein ALG2, sondern nur Unterstützung bei den Krankenkassenbeiträgen. Das ich irgendetwas steuerlich geltend machen könnte war mir nicht bewusst.


    Aktuell zählen wir sicherlich als Bedarfsgemeinschaft. Aber das wollen wir ja beide eigentlich nicht. Ich will zwar nicht für ihn bezahlen, will aber auch nicht, dass er obdachlos ist. Aber leider wird es jetzt wohl schwer da wieder rauszuholen.


    Danke dir auf jeden Fall.

  • Eine Bedarfsgemeinschaft ist nicht davon abhängig, ob die Hilfeempfänger / Antragsteller das wollen oder nicht, sie ist gesetzliche Folge in bestimmten Konstellationen. Sonst wollte das wohl kaum jemand.

    Bei Euch ist mE. eindeutig eine Bedarfsgemeinschaft gegeben.

    • Offizieller Beitrag

    Wir wollen kein ALG2, sondern nur Unterstützung bei den Krankenkassenbeiträgen.


    Dann heiratet. Er ist familienversichert und du hast eine bessere Steuerklasse.


    Es gibt keine Rosinenpickerei. Entweder, man ist hilfebedürftig nach dem SGB II oder man ist es nicht. Wenn du mit deinem Einkommen in der Lage bist, die Regelbedarfe + Warmmiete + KV/PV Beiträge zu bezahlen, gibt es nunmal nichts.


    Mit wieviel Euro lagt ihr denn über dem Bedarf als das Jobcenter vor Monaten gerechnet hat? Wurden dabei die Beiträge zur KV/PV bereits berücksichtigt? Oder wurde ohne Berechnung abgelehnt aufgrund deiner Weigerung, die Unterlagen beizubringen?


    Wenn letzteres: Was verdienst du brutto/netto, wie hoch ist die Warmmiete, wie hoch sind die KV/PV Beiträge?

  • Mich macht stutzig, dass bisher niemand auf den Titel des Threads abstellt.

    "psychischer Erkrankung"


    Ist die Erkrankung a) vom Facharzt attestiert und b) vom Arzt des MD des JC "bestätigt" und damit arbeitsfähig / oder nicht "amtlich" festgestellt?

    Der SB bzw. Vermittler müsste dann auch den Teil des Amts-Gutachtens vorliegen haben, den er haben bzw. einsehen darf.


    Wenn nur unter 3 h arbeitsfähig, dann steht er nach den Regularien des JC nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und es kommt Erwerbsminderungsrente in Betracht, die beim Rentenversicherungsträger zu beantragen ist.

    Achtung! Auch die haben ihre Regularien und werden den Guddsten zur "Begutachtung" schicken und evlt. doch Arbeitsfähigkeit zu attestieren und um nicht in Leistung eintreten zu müssen.


    Was das Zusammenleben anbelangt:

    Einerseits reicht es nicht so ganz, dem JC mitzuteilen: wir haben getrennte Konten! Deshalb keine Einstandsgemeinschaft und damit keine Bedarfsgemeinschaft!

    Getrennte (Schlaf-)Zimmer wären hilfreich. Auch im Kühlie sollte ersichtlich sein, meines - deines


    Andererseits darf das JC nicht einfach so eine Einstandsgemeinschaft vermuten und deshalb Leistungen einstellen.

    Denn es wird ein Unterschied gemacht zwischen Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft.

    Dazu kommt:

    Zitat

    Zitat aus unerlaubter Verlinkung gelöscht by Mod


    Es gibt zu dem Thema aber einschlägige Rechtsprechung, Ratschläge, Hinweise.

    Ich habe mir erlaubt, mal ein paar Links zusammen zu stellen.

    Bedarfsgemeinschaft als Grund für die Ablehnung eines Antrags auf ALG II - Wie ist hier die Rechtslage? | DAHAG


    https://www.elternkompass.de/v…ner%20Bedarfsgemeinschaft.


    Unerlaubte Verlinkung - gelöscht by Mod


    Aber Achtung!

    Zitat


    Zitat aus unerlaubter Verlinkung - gelöscht by Mod

    unerlaubte Verlinkung - gelöscht bei Mod


    D.h. da stehen dann mal eines schönen Tages 2 Leutchen vom Außendienst des JC vor der Türe und begehren Einlaß.


    Nein, die muss man erst gar nicht reinlassen!! Schließlich haben die i.d.R. keinen von einem Richter unterzeichneten Durchsuchungsbeschluss.


    Selbst wenn man sie nach Vorlage von Ausweis/Dienstausweis reinlässt: in Schränken schnüffeln, wie genau die Bekleidung/Wäsche getrennt wird, ist auch nicht.



    Zum Schluß noch ein Tip:

    Auf die Widerspruchsfristen in den Bescheiden achten!!!

    • Offizieller Beitrag

    Du übersiehst, dass sie bereits seit Monaten für ihn einsteht, selbst mit dem Krankenkassenbeitrag. Also unterlasse dieses "räumt alles so, dass es so aussieht als..."! Denn das ist schlicht eine Anleitung zu Betrug und die wird hier nicht geduldet.


    Verlinkungen zu konkurrierenden Seiten sind im Übrigen lt. den Regeln des Forums untersagt. Ich weise einmalig explizit auf die Regeleinhaltung hin!


    Siehe dies als Verwarnung!

  • Hi Turtle, danke für die schnelle Antwort. Da ich daran interessiert bin, das er weder obdachlos wird noch verhungert tue ich das indirekt, ja. Das er bei mir wohnt wirkt sich natürlich auf meine Nebenkosten aus und der Kühlschrank ist auch schneller leer. Da sein Konto aber leider leer ist, ist es schwer diese indirekte Unterstützung zu stoppen.


    Ich erwarte nicht irgendeine Art von Besserstellung. Ich denke davon sind wir auch weit entfernt (Er kann ja nicht einfach an meiner Krankenversicherung beteiligt werden und dass er nichts verdient kann ich mir auch nicht steuerlich zu nutze machen). Allerdings werde ich jetzt quasi gezwungen ihn auch direkt finanziell zu unterstützen für den Krankenkassenbeitrag.

    Ohne den müsste er seine Therapie abbrechen, was seine Arbeitsunfähigkeit verlängern würde. Ganz davon abgesehen, dass er kein Geld von mir will und das seiner psychischen Situation auch nicht hilft (im Gegenteil).

    Warum ich hier schreibe? Mein Partner hat das Vertrauen in alle Instituionen verloren, nachdem man ihm "empfohlen hat", dass wir uns trennen sollten und er obdachlos werden könne, dann hätte er wohl wieder einen Anspruch.

    Psychische Erkankungen sind eine sehr ernste Sache. Doch die meisten Menschen, welche vermeintlich gesund sind, haben kein Verständis für solche Menschen. Sie unterstellen Faulheit oder andere fehler Defiziete. In der Gesellschaft ist Burnout oder andere Krankheitsbilder der Seele alls Fake. Daher verlieren viele Betroffene das Vertrauen in das eigentlich vorhande System.


    Mit hat die PIA in der Stadt sehr gut getan. Essen kann man von der Tafel bekommen. So als kleiner Gedanken Anstoß. zur Not muss man zum Sozialamt und um finnazielle Unterstützung bitten. Denn Jobcenter sieht sich hier nicht zuständig.

  • Auch wenn ich jetzt nicht verstehe, warum Du alte Kamellen auspackst....... Dana44.


    Auch im Sozialamt kennt man den Begriff "Eheähnliche Gemeinschaft", "Bedarfsgemeinschaft", "füreinander einstehen"........

    Da gibt es ebenfalls keine finanzielle Leistungen (unabhängig davon, dass einzig und alleine die DRV für die Feststellung der Erwerbsminderung, und damit dem "Türoffner" für das Sozialamt, zuständig ist.


    Kurzum: der vorletzte Satz Deines Beitrages ist schlichtweg falsch!

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)

  • Hallo, ich habe mich hier registriert obschon ich zur Zeit eher wenig bzw nichts mit Bürgergeld und Co zu tun habe. In früheren Zeiten war das anders. Damals hieß das Sozialamt später Mal Harz iv usw. Auf Grund gewisser Umstände taten sich da Extreme auf aber es gab auch gute Erfahrungen.


    Nun aber zum Thema. Egal wie man erlebt sehr oft von Amt zu Amt geschickt zu werden und auf einem oft langen Weg tut sich meist nichts. Selbst wenn du über die Justiz salopp einstweilig etwas bewirkt darf die Frage gestattet sein wo und wie sollen Betroffene überleben. Erschwert wird es wenn Betroffene wie hier ausgelegt doch mehr oder weniger schwerwiegende medizinische Probleme haben. Heute schaust du in die obdachlose Szene und findest da immer mehr Menschen die zB schwerste Behinderungen haben und warum auch immer auf der Straße sitzen und auf Tagesgeld usw angewiesen sind.


    Da hört man oft den Rat dich nur nicht mit den Behörden anlegen lieb Kind spielen und brav mit dem Strom schwimmen. Du hast dein Fall ausgelegt und meiner Ansicht nach warst du kein lieb Kind und schon rasselt da ein Behörden Mitarbeiter mit den ketten. Erstaunlich ist das dies schon fast Alltag scheint es Tsd Beispiele gibt. Natur kommen die sollten Argumente brav aufs Gesetz ausgelegt doch wie blöd wird man da verkauft?


    Natürlich sollte man auf der anderen Seite auch den Aspekt bedenken das es Leute gibt die bewusst und gezielt das Amt belügen und betrügen. Prüfung tut gut und mit etwas mehr Menschlichkeit wäre wohl jeder mit einer unkomplizierte und unbürokratisches Zusammenwirken bereit.


    Jetzt scheint dann fall salopp einen üblichen Weg zu haben. Vllt wäre ein offenes Gespräch angeraten.

    • Offizieller Beitrag

    Prüfung tut gut und mit etwas mehr Menschlichkeit wäre wohl jeder mit einer unkomplizierte und unbürokratisches Zusammenwirken bereit.


    Jetzt scheint dann fall salopp einen üblichen Weg zu haben. Vllt wäre ein offenes Gespräch angeraten.


    Mathematik kennt keine Menschlichkeit. Und Reden bringt da auch nichts. Ob man Anspruch auf ALG 2 hat, ist eine Frage der Mathematik. Ist das Einkommen niedriger als der Bedarf, dann hat man Anspruch, ist es höher, dann nicht.


    Ganz einfach. Dafür braucht man keine 5 Monate alte Threads heraussuchen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.