Sorry aber Google bringt mich immer nur zum Datum der Einführung des BGs, aber mir geht es um etwas anderes.
Ich wollte es grade online beantragen da heißt es:
ZitatBitte beachten!
Ihr Antrag wirkt in der Regel auf den Ersten des Monats zurück (§ 37 Absatz 2 Satz 2 SGB II).
Stellen Sie beispielsweise am 15. eines Monats Ihren Antrag, wird Ihr Leistungsanspruch rückwirkend ab dem 1. des Monats berechnet.
Sie müssen deshalb Angaben – insbesondere zum Zufluss von Einkommen – für den kompletten Monat Ihrer Antragstellung machen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Leistungen erst ab einem bestimmten Zeitpunkt zu beantragen. Eine abweichende Bestimmung mit Wirkung für die Zukunft ist nur ab dem Ersten eines nachfolgenden Monats möglich.
Heißt das ich sollte besser für den laufenden Monat das BG beantragen? Erwerbslos werde ich ab 01.01.23 sein und ich lese das so, dass gewöhnlich also auch erst im Januar der Antrag gestellt werden sollte? Ich habe das noch ni gemacht aber dachte immer, man sollte besser schon 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit den Antrag stellen weil es sonst Probleme geben kann. ich habe prinzipiell kein problem damit bis Januar zu warten, aber vielleicht verstehe ich das auch falsch?
LG