Genau . Wenn du alle Angaben zu deiner Situation angegeben hast und Bürgergeld erhälst und danach Mietänderungen , Heizungsumbauten im Haus usw. ordentlich angibst bzw bestätigst , erreichbar bist und Lebenszeichen abgibst ( siehe dein Berliner link ) erfüllst du deine Mitwirkungspflicht .
Was danach in dem Kooperationsplan vereinbart wird entscheidest du ja selber mit .
Dh. wenn du mal n Brief nicht erhalten hast für nen Termin , oder du nicht putzen willst in der Firma deines ex-Partners , kann maximal 30% Sanktion draus entstehen