Hi,
Ich habe mir letztens mal ein paar Artikel zum Bürgergeld durchgelesen.
In einigen Zeitungsartikeln wird als Unterschied immer wieder erwähnt, dass bei Hartz IV bis zu 60 Prozent und bei mehreren Verstößen sogar das Arbeitslosengeld komplett gestrichen werden kann. In diesen Artikeln wird dann für das Bürgergeld jeweils immer nur erwähnt, das Bürgergeld maximal bis 30 Prozent gekürzt werden darf. Es ist aber nie die Rede von einer kompletten Sperre. Heißt es, dass es beim Bürgergeld wirklich nur eine maximale Sanktionierung von 30 Prozent geben kann, ohne eine komplette Sperre?
Hier ein Beispielartikel : https://www.rbb24.de/wirtschaft/bei…-antworten.html
Aber auch in den offiziellen FAQ zum Bürgergeld ist dazu nichts zu finden : https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grun…uergergeld.html
Über eure Antworten freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen