Gute Tag!
Ich hätte mal eine Frage zum bürgergeld.
Meine Partnerin wohnt mit ihrem Sohn (9) zur Zeit noch alleine in einer Wohnung, bezieht Alg2. Vor ein paar Tagen kam Post vom jobcenter. Zum einen fordert das jobcenter wegen der unterhaltsvorschuss Erhöhung ab Januar 16 Euro zurück. Mit der Begründung das Geld wird schon Ende Dezember überwiesen und ist daher auch in dem Monat anzurechnen.
Aber nun das wichtigste, das JC möchte auch noch einmal 50 Euro zurück. Das bezieht sich wohl auf das bereits ausgezahlte Bürgergeld. Näher wird es aber nicht erklärt. Ist das denn so richtig das es so gehandhabt wird? Die Erhöhung durch bürgergeld rückwirkend zu Dezember anzurechnen weil das Geld schon im Dezember ausgezahlt wird? Leider kenne ich mich nicht aus mit den gesetzlichen Bestimmungen bei Sozialleistungen. Meine Partnerin ist im Moment ziemlich ratlos.
Ich hoffe hier kann jemand helfen.