Hallo,
ich habe ein Vermögen von 39000 Euro.
Das Schonvermögen beträgt 40000 Euro, also sollte mir weiterhin Bürgergeld zustehen. Meine Bewilligung geht noch bis Ende Februar 2023.
Nun habe ich gelesen, dass die 1 jährige Karenzzeit nicht erst ab Januar 2023 gilt (für das höhere Schonvermögen bis 40000 Euro) sondern das bisheriger Bürgergeldbezug bereits ab 1.Januar 2022 angerechnet wird. Da ich das gesamte Jahr 2022 Bürgergeld bezogen habe, wäre meine 1 jährige Karenzzeit bereits Ende Dezember 2022 abgelaufen und ich darf dann eigentlich im Januar 2023 nur noch 15000 Euro Schonvermögen haben, um weiterhin Bürgergeld zu beziehen. Stimmt das oder zählt die 1 jährige Karenzzeit erst ab Januar 2023?
Falls Sie bereits ab Januar 2022 zählt, muss ich dann das bereits bewilligte Bürgergeld für Januar und Februar 2023 von meinem ersparten zurück zahlen?