Hallo,
Ich habe da ne frage zu MietÜbernahme?.
Wird die Miete beim Bürgergeld nur übernommen wenn ich ein neuen Antrag stelle, oder wird die komplette Miete auch übernommen wenn ich schon im alg 2 bin.
Bin seid 01.10.2020 im alg2 Bezug.
Lg
Hallo,
Ich habe da ne frage zu MietÜbernahme?.
Wird die Miete beim Bürgergeld nur übernommen wenn ich ein neuen Antrag stelle, oder wird die komplette Miete auch übernommen wenn ich schon im alg 2 bin.
Bin seid 01.10.2020 im alg2 Bezug.
Lg
Wird denn momentan im Alg2 die komplette Miete berücksichtigt?
Wenn bereits abgesenkt wurde, wird das auch nach der Änderung des SGB II beibehalten.
535€ + 15€ Stellplatz ist die gesamte Miete, anerkannt wurden nur 462€.
72€ zahle ich vom Regelsatz, ich habe die Miete teilweise selber gezahlt da ich im Krankengeld Bezug war. Nach dem Krankengeld hatte ich Alg1 bekommen, und so 5ten-6ten Monat 2022 bin ich dann im SGB II gerutscht.
Okay. Steht noch eine nicht beantwortete Frage hinter dieser Schilderung?
Es kann durchaus sein, dass sich der Betrag für die Angemessenheit der Heizkosten dahingehend ändert, dass nicht auf den Eurobetrag, sondern auf den Verbrauch abgestellt wird. Dazu würde ich Dir/Ihnen empfehlen, beim Jobcenter nachzufragen.
ok, ich danke euch.
Lg