Hallo,
da ich im Internet nicht dazu finden konnte.
Meine Mutter (erwerbsunfähig, Schwerbehindert, Pflegestufe 3) bekommt seit über einem Jahr kein Geld (außer Pflegegeld).
Hintergrund ist, dass Ihr Haus mit 106 qm zu Groß ist. Leider lässt sich dieses Haus aufgrund erheblicher Schäden nicht verkaufen, das Sozialamt berücksichtigt es aber trotzdem als Vermögen.
Ein Klageverfahren hierzu ist bereits laufend.
Da mit dem Bürgergeld für SGB II Bezieher aber eine Wohnfläche von selbstgenutzten Eigentum von 140 qm angemessen ist, frage ich mich ob diese Grenze dann auch im SGB XII gilt.
Hat jemand hierzu informationen?