Minijob Grenze für Schüler

  • Hallo.

    Kann mir jemand sagen ob die Minijob Grenze von Schülern nun im Januar oder erst im Juli 2023 eingeführt wird? Gibt es da eine einheitliche Umsetzung oder dürfen die Jobcenter das individuell gestalten?

    Danke der Rückmeldung

    Mfg

  • Das ist Art. 1 Nr. 10 c des Bürgergeld-Gesetzes, mit dem § 11a SGB II wie folgt geändert wird:

    c) Folgender Absatz 7 wird angefügt:

    (7) „ Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden. Satz 1 gilt nicht für eine Ausbildungsvergütung, auf die eine Schülerin oder ein Schüler einen Anspruch hat.“

    Gemäß Art. 13 Abs. 2 des Gesetzes tritt das am 01.07.2023 in Kraft.

    „Truth is the first casualty in war” - Ethel Annakin

  • Vielen Dank der Antwort. Allerdings bezieht sich dieser Artikel auf Schülerferienjobs und nicht auf während der Schulzeit stattfindenden Minijob auf 520€ Basis. Wissen Sie hierzu ebenfalls eine Antwort? Vorab vielen Dank und VG

    • Offizieller Beitrag

    Die Änderungen zu den Frei- und Absetzbeträgen kommt erst zum Juli 23.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.