Hallo zusammen,
wie ist das Miete und Karrenzeit.
Man findet nirgends wo wirklich konkret erklärt.
Für wen betrifft es alles ?
Einmal die alle neu Bürgergeld beziehen das für die Zeit die Miete vollständig übernommen wird wenn Wohnung zu groß ist?
Was ist mit denen die bereits im Leistungsbezug stehen ?
Hier auf der Seite habe ich leider auch keine konkrete Antwort gefunden. Oder falsch gelesen ?
Wer schon vor Einführung des Bürgergelds in der Zeit bis 31.12.2022 Leistungen nach dem SGB II oder Sozialhilfe bekommen hat, bekommt ebenfalls 1 Jahr Karenzzeit beim Bürgergeld.
Bürgergeld > neue Leistung statt Hartz IV - betanet
Bürgergeld statt Hartz IV: Alle Änderungen im Überblick zum Vergleichen. Infos u.a. zu Voraussetzungen, Umfang, Höhe, Schonvermögen, Freibeträgen,…
www.betanet.de
Kann man der Seite glauben schenken ?
Herzliche Grüße
Hans