• Hallo zusammen,

    wie ist das Miete und Karrenzeit.

    Man findet nirgends wo wirklich konkret erklärt.

    Für wen betrifft es alles ?

    Einmal die alle neu Bürgergeld beziehen das für die Zeit die Miete vollständig übernommen wird wenn Wohnung zu groß ist?

    Was ist mit denen die bereits im Leistungsbezug stehen ?

    Hier auf der Seite habe ich leider auch keine konkrete Antwort gefunden. Oder falsch gelesen ?

    Wer schon vor Einführung des Bürgergelds in der Zeit bis 31.12.2022 Leistungen nach dem SGB II oder Sozialhilfe bekommen hat, bekommt ebenfalls 1 Jahr Karenzzeit beim Bürgergeld.

    Bürgergeld > neue Leistung statt Hartz IV - betanet
    Bürgergeld statt Hartz IV: Alle Änderungen im Überblick zum Vergleichen. Infos u.a. zu Voraussetzungen, Umfang, Höhe, Schonvermögen, Freibeträgen,…
    www.betanet.de

    Kann man der Seite glauben schenken ?

    Herzliche Grüße

    Hans


    • Offizieller Beitrag

    Liest du hier:

    Daniel
    19. Dezember 2022 um 16:36

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.