Hallo und frohe Weihnachten!
Ich arbeite im Rahmen eines Midi-Jobs und habe eine Teil-Erwebsunfähigkeitsrente.
Ab Januar werde ich eine ehrenamtliche Tätigkeit gegen Aufwandsentschädigung (250,00 €) übernehmen.
Die 100,00 € Freibetrag erhalte ich ja bereits. Kann jemand so nett sein und mir sagen, wie sich die Aufwandsentschädigung dann auf die Berechnung des Bürgergeldes auswirken wird? Werden 150,00 € als Einkommen angerechnet oder der volle Betrag?
Vielen Dank für Eure Antworten