28. Dezember 2022 um 12:03 #1 gelten die 100 euro zuvedienst pro monat oder im schnitt? wären, wenn man in einem monat 500 euro verdient, diese umlegbar auf zb. 6 monate?und wie sind die grenzen jetzt beim bürgergeld? danke schonmal im vorraus...
28. Dezember 2022 um 14:07 Offizieller Beitrag #2 Es gilt das Zuflussprinzip. Wenn in einem Monat 500 Euro verdient werden, wird es auch im Monat des Zuflusses angerechnet.Die Freibeträge im SGB II ändern sich erst zum 1.7.23.