Aufstocker Bürgergeld

  • Hallo zusammen,

    ich bin Bürgergeld-Aufstockerin. D.h. ich bin selbstständig und bekomme noch zusätzlich eine Aufstockung zu meinen Einkünften.

    Muss ich als Aufstocker dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehen?

    Finde zur Zeit keine Auskunft im Netz.

    Herzlichen Dank für eine Antwort im voraus :-))

    Beste Grüße und ein frohes neues Jahr! :)

    Michaela

    • Offizieller Beitrag

    Eine Verfügbarkeit spielt im SGB II überhaupt keine Rolle. Im SGB II geht es um Zumutbarkeit, also bei dir dann um die Frage, ob es dir zumutbar ist, neben der Selbständigkeit noch einen Job anzunehmen oder eben die Selbstständigkeit zu Gunsten einer abhängigen Beschäftigung aufzugeben. Das ist unter gewissen Umständen natürlich zumutbar. Ob diese bei dir vorliegen, musst du mit dem für dich zuständigen Ansprechpartner des Jobzenters klären.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.