Luxus Problem, Wohnungsanteiler nach Erbschaft

  • Ich hatte gerade mit Bürgergeld geplant.

    Vor Jahren erlangte ich, neben meinem Eigentumsanteil an meiner Wohnung, zusätzlich noch Anteile am Elternhaus. Also nicht durch selbstgenutze Wohnung geschütztes Vermögen.


    Es ist alles so kompliziert, dass wir alle es uns pi mal Daumen einfach machten. Schwester mit Familie zog ins Elternhaus, um sich besser um Mutter zu kümmern. Da bin ich raus, weil ich krankheitsbedingt keine Hilfe sein kann. Keiner zahlt Miete in der Familie und dem Jobcenter würde ich deshalb auch keine Grundmiete in Rechnung stellen.

    Das Erbe ist in melnen Gedanken nicht präsent. Jetzt hätte ich fast schon aus Versehen den Bg Antrag abgegeben, ohne den nicht genutzten Anteil anzugeben.

    Ich zahlte Jahrzehnte in die Sozialsystreme ein und bemerke jetzt aber schon Jahre, dass mein Bank-/Bargeld-Polster von Lebensunterhalt, Krankenversicherung und eigenen Behandlungskosten immer mehr aufgefressen wird.

    Schwester kann mich mit meinem Anteil an Mutters Wohnung nicht ausbezahlen. Auch würde ich nicht auf Freude stoßen, wenn ich für den Anteil von meiner Schwester eine Miete verlangen würde. (dieser Anteil ist größer als der Anteil, den sie an meiner Wohnung auch erbte, Gegenseitige Miete wäre schlechter für sie)

    Wie kann ich so einrichten oder umschichten, dass ich danach rechtssicher an Bürgergeld komme?

    • Offizieller Beitrag

    Was bietet denn deine Schwester an? In welchem Verhältnis stehen die Wertanteile? Also, was ist der Anteil der Schwester an deiner EWT wert und was dein Anteil am Haus?

    Grundsätzlich bitte ich dich aber, zu bedenken, dass es hier keine Tipps und Hilfe für Betrug(sversuche) gibt!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Mir sind Betrugsversuche auch fremd. Das meinte ich mit dem Wort rechtssicher.

    Sie bietet eigentlich nichts in Form von Wertsachen an. Haben wir nie drüber gesprochen.

    Schwester erinnerte mich, dass es den Erbteil in Mutters Haus noch gint.

    Ich bin froh, wenn meine Schwester sich um meine Mutter kümmert. Das ist jetzt schon einiges an Arbeit.

    Ansonsten war ich froh, wenn ich öfter mal sagen konnte, "Ich bin ne Weile nicht da, schaust du nach meinem Briefkasten" und dergleichen. Sie renovierte jetzt auch einiges, das mir später dann zu Gute kommen kann. Ich rechnete gedanklich, so als finanziell beruhigende Hilfe, bisher immer nur mit einem Erbe, wenn dann beide Eltern gestorben sind.

    Die Anteile sind die klassischen 1/8 Anteile, wenn Verstorbene kein Testament aufsetzten. Würde ich ausbezahlt werden, wäre ich allein dadurch über dem Schonvermögen. Es muss irgenwo anders gehen. Doch Miete vrerlangen, und die dann vom Bürgergeld direkt als Einnahme abziehen lassen?

    • Offizieller Beitrag

    Das beantwortet leider nicht meine Fragen, insbesondere zum Verkehrswert der Immobilien.

    Das "Drumherum" mit Dankbarkeit und Co. wird das Jobcenter nicht interessieren.

    Es geht erstmal um die reinen Zahlen. Nenne die bitte.

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  • Danke erstmal für die ersten Hinweise.

    Meine Schwester erinnerte mich daran, dass auch mir schon mal 1/8 vom Elternhaus zugesprochen wurden. Da habe ich wohl verdrängt, dass da jetzt ca 50.000 von mir verbaut sind.

    Ausbezahlen wäre mir lieber als Bürgergeld. Das Renovieren ließ in der Familie aber vielleicht so gut wie gar kein Geld mehr da. 2022 war für uns alle Mist.

    Ohne Job reicht mein Finazpolster evtl noch 2 Jahre.

    Sehe ich das richtig, dass meine Bürgergeld-Ambitionen damit durch sind und das sich auch in 2 Jahren nicht ändert, wenn ich selbst nichts änder?

    • Offizieller Beitrag

    Bitte beantworte meine Fragen zum Verkehrswert! Ansonsten kann man dir nicht helfen.

    Ich frage jetzt bereits das dritte Mal danach!

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  • Da gibts keine offizielles Gutachten. Da hatte keiner monatelang kein Interesse, weil man vor einem Jahr auch finanziell noch ne chancenreichere Welt vorfand.

    Ich rechne aber grob mit bis zu 400 K.

    Wie kommt man da jetzt raus und auch in 2 Jahren noch handlungsfähig? Gegenseitig Miete bezahlen und dadurch paar hundert Euro am Bürgergeld weniger schafft?

    Ne Rentenversicherung für das Geld ist für mich keine Option. Gibt es weitere, die bei so beträgen sinnvoll wären?

    • Offizieller Beitrag

    Meinst du mit 400.000 Euro den Gesamtwert beider Immobilien? Einer Immobilie? Welcher? Deinen Anteil am Haus? Den Anteil deiner Schwester an der ETW?

    Ich glaube, so kommen wir nicht weiter. Lass dich am besten vor Ort von einem Anwalt beraten.

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