Ich hatte gerade mit Bürgergeld geplant.
Vor Jahren erlangte ich, neben meinem Eigentumsanteil an meiner Wohnung, zusätzlich noch Anteile am Elternhaus. Also nicht durch selbstgenutze Wohnung geschütztes Vermögen.
Es ist alles so kompliziert, dass wir alle es uns pi mal Daumen einfach machten. Schwester mit Familie zog ins Elternhaus, um sich besser um Mutter zu kümmern. Da bin ich raus, weil ich krankheitsbedingt keine Hilfe sein kann. Keiner zahlt Miete in der Familie und dem Jobcenter würde ich deshalb auch keine Grundmiete in Rechnung stellen.
Das Erbe ist in melnen Gedanken nicht präsent. Jetzt hätte ich fast schon aus Versehen den Bg Antrag abgegeben, ohne den nicht genutzten Anteil anzugeben.
Ich zahlte Jahrzehnte in die Sozialsystreme ein und bemerke jetzt aber schon Jahre, dass mein Bank-/Bargeld-Polster von Lebensunterhalt, Krankenversicherung und eigenen Behandlungskosten immer mehr aufgefressen wird.
Schwester kann mich mit meinem Anteil an Mutters Wohnung nicht ausbezahlen. Auch würde ich nicht auf Freude stoßen, wenn ich für den Anteil von meiner Schwester eine Miete verlangen würde. (dieser Anteil ist größer als der Anteil, den sie an meiner Wohnung auch erbte, Gegenseitige Miete wäre schlechter für sie)
Wie kann ich so einrichten oder umschichten, dass ich danach rechtssicher an Bürgergeld komme?