• Hallo liebes Forum,

    ich bin neu hier.

    Kann ich auch Bürgergeld beantragen, wenn ich nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann? Oder muss ich dann 😂Sozialhilfe beantragen bzw. ist diese im Bürgergeld-Antrag inbegriffen?

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

    Vielen Dank.

    Sonnenschein-26

    • Offizieller Beitrag

    1. Wovon lebst du derzeit?

    2. Wer hat festgestellt, dass du erwerbsgemindert (auf Dauer? auf Zeit?) bist?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung.

    1. Ich bekomme zur Zeit Arbeitslosengeld (kein Hartz IV), bis zum 13.03.2023, obwohl ich nicht erwerbsfähig bin.

    2. Die deutsche Rentenversicherung. Ich habe daraufhin einen Antrag auf EMR gestellt. Das Verfahren (Anwalt gegen DRV) läuft aber noch.

    Ich bin zu 70 % + G schwerbehindert. Mein Schwerbehindertenausweis ist ohne Zeitlimit gültig.

    VG Sonnenschein-26

    Vielen Dank.

    Sonnenschein-26

    • Offizieller Beitrag

    1. Also aufgrund Nahtlosigkeitsregelung? Oder doch Verfügbarkeit bzgl. Restleistungsvermögen, da schon ein Anwalt eingeschaltet ist?

    2. Wenn es noch keine Feststellung der Rentenversicherung gibt, müsstest du zum Jobcenter und dort Leistungen (Bürgergeld) beantragen, soweit dein ALG 1 derzeit nicht auskömmlich ist bzw., wenn es dann endet und du noch keine Rentenbewilligung hast. Oder wurde die schon abgelehnt und du bist im Widerspruchs- oder Klageverfahren?

    Die Schwerbehinderung spielt keine Rolle.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • 1. Alg-1 aufgrund Nahtlosigkeitsregelung. Nein, kein Restleistungsvermögen (vorhanden).

    2. Ich bin im Widerspruchsverfahren. Die EMR wurde noch nicht bewilligt mit der Begründung, es würden noch Monate der Einzahlung in die Rentenkasse fehlen, da die Krankengeldzahlung nicht mit gerechnet werden können lt. DRV.

    Den Antrag beim Job Center für Bürger Geld kann ich doch auch per eMail einreichen, oder?

    Erneut recht vielen Dank 😊

    Vielen Dank.

    Sonnenschein-26

    • Offizieller Beitrag

    Ein Antrag ist an keine Form gebunden. Allerdings wird man darauf bestehen, dass du die Vordrucke ausfüllst und auch persönlich vorsprichst.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • 1. Also aufgrund Nahtlosigkeitsregelung? Oder doch Verfügbarkeit bzgl. Restleistungsvermögen, da schon ein Anwalt eingeschaltet ist?

    2. Wenn es noch keine Feststellung der Rentenversicherung gibt, müsstest du zum Jobcenter und dort Leistungen (Bürgergeld) beantragen, soweit dein ALG 1 derzeit nicht auskömmlich ist bzw., wenn es dann endet und du noch keine Rentenbewilligung hast. Oder wurde die schon abgelehnt und du bist im Widerspruchs- oder Klageverfahren?

    Die Schwerbehinderung spielt keine Rolle.

    Hallo, wird im Antrag dann NEIN angekreuzt? Es wird nirgendwo gefragt, ob man einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt hat 🤷

    Vielen Dank für die Antwort 😊

    • Offizieller Beitrag

    Was du ankreuzt, ist eigentlich egal. Für solche Fälle gibt es kein hinreichendes Antragsformular. Am besten schilderst du die Problematik mit der Erwerbs(un)fähigkeit in einer Anlage mit Nachweisen (Ablehnung DRV, Kopie Widerspruch etc.).

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Was du ankreuzt, ist eigentlich egal. Für solche Fälle gibt es kein hinreichendes Antragsformular. Am besten schilderst du die Problematik mit der Erwerbs(un)fähigkeit in einer Anlage mit Nachweisen (Ablehnung DRV, Kopie Widerspruch etc.).

    Vielen Dank, genau das sagte heute die Mitarbeiterin des Jobcenters, sie sagte nichts ankreuzen und extra was zur Erklärung schreiben 😊

  • Herzlichen Dank für die schnelle Beantwortung.

    1. Ich bekomme zur Zeit Arbeitslosengeld (kein Hartz IV), bis zum 13.03.2023, obwohl ich nicht erwerbsfähig bin.

    2. Die deutsche Rentenversicherung. Ich habe daraufhin einen Antrag auf EMR gestellt. Das Verfahren (Anwalt gegen DRV) läuft aber noch.

    Ich bin zu 70 % + G schwerbehindert. Mein Schwerbehindertenausweis ist ohne Zeitlimit gültig.

    VG Sonnenschein-26

    Mir wurde ALG II abgelehnt, da ich mit meiner Einschränkung nicht am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Ich musste dann Sozialhilfe beantragen.

  • Hallo Turtle1972,

    alles Gute für das neue Jahr und viel Gesundheit.

    Vielen Dank nochmals für Deinen Hinweis (fast genau vor einem Jahr. Es hat geklappt. Ich habe Bürgergeld bekommen, musste aber, wie von Dir vorhergesehen, etliche Formulare ausfüllen. Ende 2023 habe ich eine Verlängerungsantrag gestellt. Dieser wurde mir Gott sei Dank auch genehmigt.

    Da ich immer noch nicht arbeitsfähig und weiterhin krankgeschrieben bin, daher meine Frage:

    Wie lange bekommt man Bürgergeld? ich bin ja schon etwas älter 😉.

    Zur Info: Der Rechtsstreit mit der DRV läuft immer noch.

    Lieben Dank auch hierfür eine Antwort.

    Vielen Dank.

    Sonnenschein-26

    • Offizieller Beitrag

    Wie lange bekommt man Bürgergeld?

    Solange man hilfebedürftig ist und offiziell als erwerbsfähig gilt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.