Ich betreue eine ukrainische Mutter mit 20jähriger Tochter. Die Tochter studiert online in der Ukraine. Kindergeld wurde beantragt, es ist bisher laut Familienkasse noch keine Entscheidung getroffen. Im Dezember kamen mehrere Bescheide in denen das Kindergeld ab Januar abgezogen wurde. Ich habe im Namen der BG Widerspruch erhoben.
Frage: Darf Kindergeld abgezogen werden, obwohl kein Bescheid oder keine Auszahlung da ist, auch wenn evt. positiv von der Kindergeldkasse entschieden wird?
Vielen Dank für die Antworten