Bürgergeld bei erwerbstätigem Partner

  • Guten Tag,

    Ich bin bei der Bundeswehr angestellt als Soldat auf Zeit.

    Ich verdiene ca 2200€ im Monat, wovon ich meine privaten Versicherungen sowie KFZ zahlen muss.

    Ich habe mit meiner Freundin eine Tochter zusammen und sie hat noch einen Sohn.

    Bis her war es der Fall das sich ein zusammen ziehen nicht möglich war, da das Amt gesagt hat ich verdiene genug das sie nichts bekommt. Somit müsste ich Kindergarten, Krankenkasse Miete etc selber zahlen sodas ich maximal 300€ über hatte nach Abgang fix kosten. Das jobcenter meinte das ist so richtig.

    Daher wohnen wir nicht zusammen.

    Daher meine Frage wie das jetzt aussieht und geregelt wird, da ich endlich meiner Tochter ein anständiges Zuhause bieten möchte wo alle immer für sie da sind.

    Vielen Dank schonmal für die Antwort, und ich hoffe das mir geholfen werden kann.

    Mfg D. S.

    • Offizieller Beitrag

    Gern.

    Was ich über das Gedöns

    da ich endlich meiner Tochter ein anständiges Zuhause bieten möchte wo alle immer für sie da sind

    denke, sag ich lieber nicht. Andere Familien ziehen auch zusammen, selbst, wenn das Geld knapp sind und lassen nicht Frau und Kind durch den Steuerzahler alimentieren. Solange materielle Dinge wichtiger sind als deine Tochter, solltest du dir solche Sätze schenken.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ganz ehrlich, wenn du deiner Tochter ein richtiges Zuhause bieten möchtest, dann zieht zusammen. Natürlich wird dein Einkommen angerechnet. Du hast deine Tochter in die Welt gesetzt. Getrennt wohnen zu bleiben, nur um das Geld vom Staat zu kassieren, finde ich echt krass.

  • Hallo Ihr alle

    Elta-Sierra hier kommt eine etwas ausführlichere Antwort .


    Dein Kind / die Kinder und deine Freundin sind derzeit im Harz 4 Bezug. Wenn es die Möglichkeit gibt ( es ist ja mitunter nicht immer so ) muß man natürlich mit seinem Kind zusammen wohnen . Da schaut man auch nicht aufs Geld , es ist das eigene Kind . Darum stößt auch deine Frage etwas Sauer auf...

    Aber so sieht es dann aus ;

    Wenn du jetzt mit in die Bedarfsgemeinschaft ziehst, wird dein Einkommen selbstverständlich mit angerechnet . Die 300 euro die dir übrig bleiben ist ja nicht alles . Da du arbeiten gehst, bekommst du einen Freibetrag und hast damit mehr Geld als eine Familie mit 2 Kindern in der niemand arbeitet. Eventuell hast du es falsch verstanden und diese 300 euro sind dein Freibetrag ? Das Leben mit Harz 4 ist generell nicht einfach . Wenn du 1 Woche in Urlaub fahren willst, musst du erst einen Antrag stellen und um Erlaubnis bitten. Du musst für alles einen Antrag stellen. Aber die ganzen Mühen lohnen sich , du bist bei deinem Kind.

    Natürlich seit ihr finanziell besser gestellt, wenn du nicht dort wohnst . Zumindest Du kannst machen, was Du willst und brauchst dich vor niemandem zu rechtfertigen . Deine finanzielle Unterstützung wird sicherlich eine Hilfe für deine - Familie - sein, die aber dann auf Kosten deines Kindes geht. Irgendjemand zahlt eben immer. Entscheiden kannst nur du das . Du scheinst noch relativ jung zu sein und was du jetzt tun solltest nennt sich Verantwortung übernehmen. Und Verantwortung übernehmen bedeutet nicht nur Unterhalt zu zahlen. Du wirst dann eine Familie haben.

    Deine Frage gehört hier gar nicht hin , du musst das mit dir selbst ausmachen.

    Viel Glück dabei...

    • Offizieller Beitrag

    Du hast aber schon verstanden, dass er soviel verdient, dass nach dem Zusammenzug die ganze Familie nichts mehr vom Jobcenter bekommt?

    Dein Schreckenszenario mit "um Erlaubnis bitten" und Co. geht daher an der Sache vorbei.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Mein Szenario ist die Wahrheit und kein Schreckgespenst.

    Familie + 2 Kinder ab ca. 2300 euro Netto Verdienst eines oder beiden Partnern zahlt das Jobcenter nicht mehr .

    Diese 2300 euro variieren je nach Wohnort / Bundesland und/oder persönlichen Umständen. ( Kosten Miete - Weg zur Arbeit etc )

    Wenn er 300 euro übrig hat, ist die Frage ob er es vor oder nach den Lebenshaltungskosten übrig hat.

    Hat er es danach übrig, ist die Berechnung richtig , hat er es davor steht im noch Geld zu.

    2200 euro Netto oder Brutto ? 2200 euro sind auch nur 1500 euro Netto und für eine Familie zu wenig . 2200 euro Netto und 300 euro übrig wären Kosten von 1900 euro , das kommt hin , in dem Fall wäre die Berechnung korrekt . Jetzt ist die Frage was man anrechnen kann bez welche Beihilfen man zusätzlich beantragen kann .

    Eigentlich geht es dabei aber mehr um sein Kind, daher kein weiterer Kommentar dazu von mir.