Hallo
Ich beziehe in erster Linie Rente aufgrund voller Erwerbsminderung auf Dauer.Zusätzlich beziehe ich Leistung nach SGB XII ( Miete)
Diese wird jedoch aufgrund 5 qm zu grossem Wohnraum als nicht angemessen angesehen,so daß ich einen Eigenanteil zu tragen habe.
Meine Frage lautet, ändert sich für mich überhaupt etwas ?Da ja auch der Regelsatz im SGB XII derselbe ist wie in SGB II
Und wird nun auch in meinem Fall die volle, tatsächliche Miete bzw Grundmiete übernommen oder bleibt auch da alles wie bisher?