Hallo und guten Tag
Derer Probleme mit Jobcenter bez. dann Bürgergeld sind vielfältig und ich versuche es so kurz wie möglich zu halten. Hier geht es in erst Linie darum, ob wir aus unserer Wohnung ausziehen müssen.
Mein Mann und ich wohnen seit etwa 15 Jahren auf dem Land , mit im Haus der Schwiegermutter. Daher ist die Miete in Höhe von 590 euro / warm incl Strom relativ gering für eine Wohnfläche von ca 130 qm. Das Haus verfügt über Erdgeschoss und ersten Stock und hat somit eine Wohnfläche von gesamt ca 260 qm. Baulich kann man den Strom nicht trennen, daher ist er in der Warmmiete mit drin ( 100 euro ) , das dem Jobcenter auch so bekannt ist. Der Grund beträgt ca 2.000 qm. Meine Schwiegermutter kann das Haus nicht alleine halten. Es fallen Arbeiten an, die man mit etwas über 80 Jahren nicht mehr alleine bewältigen kann. Wir selbst haben zu besseren Zeiten auch einiges an Geld in das Haus gesteckt.
Wir haben vorher im ersten Stock gewohnt , mit Kindern und als die Kinder ausgezogen sind, ging es los . Wir sollen ausziehen, die Wohnung sei zwar günstig , aber nun viel zu groß.
Anmerkung ; Vor unserem Umzug in das Haus haben wir alle Eventualitäten im Vorfeld mit dem Jobcenter geklärt und dies wurde schriftlich festgehalten.
Ich brauche nicht zu erwähnen, dass diese Unterlagen verschwunden waren und erst wieder auftauchten, als wir ein Anwalt einschalten wollten.
Nach ewigem Hin und Her wurde seitens des Jobcenters mit dem Vermieter / Schwiegermutter vereinbart, dass eine Trennwand gebaut werden muss, die sozusagen einige Räume abtrennten, mit einer Tür, die man verschließen kann. Das war baulich machbar und so wurde es gemacht und als der Jobcenter es bezahlen sollte, weigerten sie sich ( Es kam leider nie was Schriftliches ) . Wir sind keine Harz 4 Profis und wussten nicht das man erst mal Kostenvoranschläge bringen muss . Das hat uns auch niemand gesagt.
Zwischenzeitlich ist meine Krankheit so weit fortgeschritten, dass ich teilweise auf einen Rollstuhl angewiesen bin . Ich bin seit über 30 Jahren nicht mehr arbeitsfähig und habe mittlerweile Pflegestufe 2 . Mein Mann bezieht seit fast 10 Jahren eine EU - Rente auf Zeit und hat derzeit 40% Behinderungsgrad ( Der Rücken ist kaputt ) .
Damit wir barrierefrei wohnen können, sind wir in die untere Wohnung gezogen und die Schwiegermutter nach oben. ( Der Vorbesitzer des Hauses war selbst auf einen Rollstuhl angewiesen, daher ist das EG bereits weitgehend Rollstuhlgerecht umgebaut )
Es kam wie es kommen musste , aufgrund der anstehenden Stromerhöhung ( Laut Schreiben, das wir erhalten und an den Jobcenter weitergeleitet haben , um 93 % ) und einer vielleicht doch Trennung des Stroms war jemand vom Jobcenter hier und wollte den Zähler und die Gegebenheiten anschauen . Es war auch alles so weit in Ordnung und die Woche drauf kam ein Schreiben - die Wohnung ist zu groß. Nun fangen die ganzen Streitereien mit dem Jobcenter wieder an.
Da mein Mann das Haus später mal bekommen soll , wollte es die Schwiegermutter auf uns umschreiben, damit das alles ein Ende hat . Dann aber nehmen sie es uns aufgrund der Größe gleich wieder weg . Wenn wir beide Altersrente beziehen, liegen wir über dem Satz und brauchen keine Unterstützung mehr. Da liegen regulär noch 8 Jahre bez 13 Jahre vor uns.
Die Frage ist jetzt ; Kann der Jobcenter bez. das Bürgeramt unter den oben beschriebenen Umständen uns dazu drängen aus dem Haus auszuziehen ?
Vielen Dank für eure Antworten