Guten Tag,
ich wohne aktuell bei meiner Mutter, bin über 25 Jahre alt und habe ein eigenes Einkommen, meine Mutter hingegen bezieht Leistungen nach SGB II.
Ich überweise meiner Mutter aktuell monatlich einen Betrag, um diese Summe wird auch Ihre Leistung gekürzt.
Sie hat kürzlich Post vom Jobcenter bekommen, dort ist aber immer von einer BG, also Bedarfsgemeinschaft die Rede und es wird zur Weiterbewilligung die Anlage VM 01.2023 angefragt.
Ist davon auszugehen, dass Sie die BG alleine bildet oder wird eine HG also Haushaltsgemeinschaft in den Anschreiben genauso benannt?
Angenommen, dass der der keine Leistung bezieht, ein "erhebliches Vermögen" besitzt würde dieses dann ja egal ob BG oder HG angetastet werden oder? Außer man beantragt die Änderung auf eine WG.
Mfg
Olm123