• Hi, ich habe eine Frage bezüglich der Mietkosten Übernahme.

    Also ich beziehe Leistungen schon vor dem 01.01.2023 und habe jetzt vor umzuziehen, dar die aktuelle Wohnung in der ich mit meinen Kindern wohne zu klein ist.

    Also laut der Karenzzeit darf ich mir auch eine Wohnung suchen die als nicht angemessen angesehen wird und die Kosten dafür müssten übernommen werden solange die Heizkosten angemessen sind.

    Stimmt das so oder liege ich falsch ?

    ( die Wohnung die ich gefunden habe ist circa 150€ teuerer als es bei uns der Region als angemessen gilt)

    Lieben Gruß Agnes

  • Nein, du liegst falsch. Die unangemessen Kosten werden nur übernommen wenn zuvor eine Zustimmung erteilt wurde, und die wirst du nicht bekommen weil zu teuer. Bei einem Umzug spielt die Karenzzeit keine Rolle, sondern nur für die aktuell bewohnte Wohnung.


    4) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Innerhalb der Karenzzeit nach Absatz 1 Satz 2 bis 5 werden nach einem Umzug höhere als angemessene Aufwendungen nur dann als Bedarf anerkannt, wenn der nach Satz 1 zuständige Träger die Anerkennung vorab zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.