Bürgergeld & Einstiegsgeld

  • Hallo zusammen,

    Bis dato erhielt ich Bürgergeld.

    Ab den 16.1.23. hab ich eine Festanstellung.

    Würde gerne Einstiegsgeld beantragen.

    Jedoch sagte meine Ansprechpartnerin vom Jobcenter, das ich mir die Mühe sparen könnte, weil mein Antrag abgelehnt wird.

    Und ich mir so mit ihr Arbeit erspare

    Da ich mehr als 12€ die Stunde verdiene.

    Unabhängig davon,hab ich 14€ die Stunde.

    Ich dachte, das jeder Anspruch auf Einstiegsgeld hat, der bislang vom Amt lebt und in Arbeit geht/kommt.

    Oder liege ich da falsch?

    Danke im Voraus und lg Missi

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte, das jeder Anspruch auf Einstiegsgeld hat, der bislang vom Amt lebt und in Arbeit geht/kommt.

    Nein, das ist kein Rechtsanspruch:

    § 16b SGB 2 - Einzelnorm

    Zitat


    (1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.

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