Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe gehört zum Schonvermögen und steht dem Anspruch auf Bürgergeld nicht entgegen.
Wie sieht es aber aus, wenn man Miteigentümer an einer Immobilie ist?
Man kann sie ja nicht verkaufen, weil sie einem nicht zu 100% gehört.
Wie wird so etwas geregelt?
Vielen Dank im Voraus!