Hallo,
meine Frage bin über 6 Monate raus aus Alg2.
Jetzt muss ich es wieder beantragen Alg 2 jetzt Bürgergeld einen Hauptantrag mit 3 Monate Kontoauszüge vorzeigen. Bekomme eine kleine teilweise EM-Rente
Hatte die letzten 2 Monate ÖFTER MALS WAS regelmässig GEWONNEN beim Glückspiel was mir auch auf Konto überwiesen wurde so um 800Eu pro Monat.
Wird das Amt das was vor meinem Antrag zufloss als Einkommen oder Vermögen berechnen weil normalerweise ob öfter oder nicht
allles was vor dem Hauptantrag bzw. der Bedarfszeit zufliesst ist doch dem Vermögen zuzuordnen mit höheren Freibeträgen?Oder?Ich war ja zur Zeit des Gewinns und des zuflusses aufs Konto nicht im Leistungsbezug.Andereseits prüft das Amt ja die Hilfebdürftigkeit evtl. ist das zuviel???
Im Voraus vielen Dank für eure Antworten..