Wohngemeinschaft Nachweis

  • Hallo,

    wie kann ich denn Glaubhaft machen dass ich zwar mit einem Mann zusammen in einer Wohnung lebe aber wir keine Bedarfsgemeinschaft bilde? Ich zahle die Gesamte Miete und er überweist mir die halbe mit und die Hälfte der Strom und Internet Kosten. Ist auf meinem Konto zu sehen. Wir sind ehemalige Kollegen und haben uns nur aus Kostengründen vor 7 Jahren zusammen getan weil wir damals beide eine Trennung von unseren Partnern hatten.

    Wir sind kein Paar wohnen aber seit dem zusammen. Die Wohnung hat 3 Zimmer davon nutzt jeder eins allein und das Wohnzimmer nutzen wir gemeinsam sowie auch Küche und Bad. Ist das nun ausreichend das er mir seinen finanziellen Anteil an den Kosten überweist?

    Danke für die Antwort

    • Offizieller Beitrag

    Im Fall der Fälle kannst du ja anbieten, dass das Amt die Wohnverhältnisse durch Inaugenscheinnahme prüft.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Das musst du mit dem Jobcenter klären, wenn das Problem tatsächlich zum Problem wird. Niemand weiß, wie dein zuständiges Jobcenter personell aufgestellt ist.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wohnraumgucken ist zwar ein netter Zeitvertreib für MA des JC, aber ohne Sinn. Die Räume des Mitwewohners blkieben so uind so verschlossen.

    Mit Wohnraumgucken oder Magarinebecherzählen lassen sich die Absichten der Bewohner nicht belegen.

    Was helfen kann: Antrag auf Zuweisung einer alternativen angemessenen Unterkunft mit Übernahme sämtlicher Kosten sowie Schadensersatz für den Mitbewohner.

    Sobald man nur ein klein wenig Moral zeigt, meint MA des JC eine Einstehungsgemeinschaft erkannt zu haben und damit das Recht beim Mitbewohner Einsicht in dessen fianzielle Verhältnisse zu haben. Der kann sich nur noch mit Auszug aus der Wohnung wehren. Danach ist dann die Wohnung für Dich unangemessen. Kosten für den Umzug wird JC nicht bewilligen wollen.

    Es scheint Du bist der Hauptmieter. Dann stehen Dir auch Freibeträge für Einnahmen zu. Du trägst Risiken, Mietausfall, Reparatur, Schönheitsreparatur,....

    • Offizieller Beitrag

    Antrag auf Zuweisung einer alternativen angemessenen Unterkunft mit Übernahme sämtlicher Kosten sowie Schadensersatz für den Mitbewohner.

    Selten so einen Blödsinn gelesen.


    Es scheint Du bist der Hauptmieter. Dann stehen Dir auch Freibeträge für Einnahmen zu. Du trägst Risiken, Mietausfall, Reparatur, Schönheitsreparatur,....

    Ebenfalls Nonsens.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.