Der Verein für soziales Leben e.V. schreibt auf seiner Seite, dass es nach wie vor einen anrechnungsfreien Freibetrag von 250 € gibt, wenn man einen Freiwilligendienst ausübt. Das traf zweifelsfrei auf das SGB II zu und sollte auch im Bürgergeld festgeschrieben, teilweise (für unter 24jährige) sogar erweitert werden. Hat jemand die aktuellen Durchführungsbestimmungen oder andere Rechtsquellen, die diese Fortschreibung bestätigen? Aktuell erlassen die Jobcenter die ersten Bescheide und kürzen für Freiwillige den Freibetrag auf 100 €, weil der Freibetrag von 250 € im neuen Gesetz nicht mehr enthalten sei.
250 € Freibetrag bei einem Freiwilligendienst (BFD, FSJ, FÖJ) jetzt nur noch 100 €?
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- Offizieller Beitrag
Da hat sich nichts geändert. § 11b Abs. 2 SGB II lautet nach wie vor:
Zitat2) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind, ist anstelle der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich von dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit abzusetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit mehr als 400 Euro, gilt Satz 1 nicht, wenn die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt. Erhält eine leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, gelten die Sätze 1 und 2 mit den Maßgaben, dass jeweils an die Stelle des Betrages von
1. 100 Euro monatlich der Betrag von 250 Euro monatlich, höchstens jedoch der Betrag, der sich aus der Summe von 100 Euro und dem Betrag der steuerfreien Bezüge oder Einnahmen ergibt, und
2. 400 Euro der Betrag, der sich nach Nummer 1 ergibt,
tritt.