Bürgergeld ->Ü25 bei Eltern in Miete

  • Hallo Zusammen,

    ich bin über 25, beziehe derzeit noch ALG1 und wohne bei meinen Eltern (Rentner+Hausfrau) in einer Mietwohnung. Ich entrichte schon immer eine Art Pauschale von ca. 300€ an meine Eltern. Leider komme ich mit dem Ausfüllen der Bürgergeld-Formulare nicht ganz klar, da diese sehr benutzerunfreundlich sind.

    Ich möchte sicherstellen, dass neben des BG-Regelsatzes auch die Pauschale Berücksichtigung findet.

    Der Hauptantrag verweist bei Punkt 3.2 bei dem Punkt "meinen Eltern bzw. einem Elternteil" auf die Anlage Haushaltsgemeinschaft (HG).

    Hier bei Punkt 4 habe ich den ersten Punkt ausgewählt, meine Eltern zahlen mir ja nichts . Hoffe ich habe das richtig verstanden, da hier auch plötzlich die Rede von Bedarfsgemeinschaft statt Haushaltsgemeinschaft ist.

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    Hier bei Punkt 5. habe ich die zweite Option gewählt. Das bedeutet doch dass ich als Antragsteller 300€ an meine Eltern entrichte?? Bei der Höhe der Gesamtzahlung trage

    ich da die Kaltmiete/Warmmiete meiner Eltern ein? Auch hier steht wieder Bedarfsgemeinschaft statt HG pasted-from-clipboard.png


    Trage ich hier im Formular Vermögen (VM) nur die Angaben zu meiner Person ein? Da über 25 muss ich hier doch keine Angaben zu meinen Eltern machen?

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    Direktlinks der Büergeld-Formulare zur Agentur

    Formular Hauptantrag (HA)

    https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Antrag-ALGII_ba015207.pdf

    Formular Haushaltsgemeinschaft (HG)

    https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/AnlageHG_ba013055.pdf

    Formular Vermögen (VM)

    https://www.arbeitsagentur.de/datei/AnlageVM_ba013070.pdf

    Gruß

  • Fallen

    Du kannst nur Auskunft zu Deiner Situation machen.

    Die Formulare sind manchmal etwas verwirrend.

    Bedarfsgemeinschaft meint hier nur Dich.

    In eine Haushaltsgemeinschaft können auch nicht Leistungsberechtige oder Mitglieder anderer BG fallen.

    Zahlungen an den Vermieter hier Eltern) sind immer Miete. Der Umstand, dass hier auch Stromkosten abgegolten sein können ist für die Höhe des Regelbedarf ohne Bedeutung. Regelbedarf ist nun mal eine Pauschale.

    Kannst dem Jobcenter zur Verwaltungsvereinfachung den Auszug in eine eigene Bleiobe anbieten. Natürlich nur wenn JC alle Kosten übernimmt.