Hallo ,
da die Leiharbeitsbedingungen in Deutschland ja nicht den Vorgaben der EU entsprechen sondern deutlich schlechter sind , stelle ich mir folgende Frage .
Ist es zulässig Bürgergeldempfänger in derartige Leiharbeitsverhältnisse zu drängen (gegen ihren Willen ggf. ) mit Hilfe der Androhung von Sanktionen , obwohl diese Stellenangebote gegen die EU- Vorgaben verstossen ?
Grüsse