Krankenversicherung Barmer Bonusprogramm Geldprämie / Gesundheitszuschuss

  • Meine Krankenkasse bietet ein Bonusprogramm an. Dort kann man durch Aktivitäten Punkte sammeln und diese dann gegen eine Geldprämie oder einen Gesundheitszuschuss eintauschen. Diese Leistungen werden auf das Konto des Versicherten überwiesen.

    Bei der Geldprämie handelt es sich einfach nur, wie der Name schon sagt um Geld ohne bestimmten Zweck.

    Bei dem Gesundheitszuschuss handelt es sich um eine Kostenbeteiligung für eine Gesundheitsleistung wie z.B. eine professionelle Zahnreinigung.

    Nun zu meiner Frage:

    Inwiefern würden diese Geldzuwendungen als Einkommen angerechnet werden?

    • Offizieller Beitrag

    unter 50,- im monat wird als bagatelle übersehen um bürokratie abzubauen .

    Wenn du dazu bitte noch die Rechtsgrundlage nennen würdest?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Und was hat eine Erstattungsforderung mit der Frage, ob das Einkommen gem. § 11 SGB II darstellt, zu tun?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Das brauchen keine Juristen klären. Wird Einkommen rechtzeitig gemeldet, so dass es in die Berechnung des nächsten Monats einfließt und es daher zu keiner Überzahlung (Erstattungsforderung) kommt, gilt schlicht das, was du schreibst nicht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.