Elterngeld Anrechnung

  • Guten Tag zusammen,

    folgende Situation: Meine Ehepartnerin, die zuvor Vollzeit gearbeitet hat, hat zum Stillen Basiselterngeld beantragt. Ich konnte bislang keinen Job finden und habe deshalb Bürgergeld in der Bedarfsgemeinschaft beantragt. Im Erstgespräch wurde uns gesagt, dass für das Elterngeld nur ein 30 € Freibetrag gewährt werden kann da Elterngeld als 'müheloses Einkommen' gilt. Im Internet steht jedoch überall das ein Freibetrag von 300 € bei voriger Erwerbstätigkeit gilt. Welches stimmt denn nun?

    • Offizieller Beitrag

    Bei vorheriger Erwerbstätigkeit bis zu 300 Euro. Also, wenn sie Elterngeld bekommt. Solltest du den Job übernehmen, dann die 30 Euro, wenn du in den letzten 12 Monaten nicht gearbeitet hast.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Vielen Dank für deine Antwort. Also doch bis zu 300 Euro, da sie das Elterngeld bekommt und vorher auch weit über 12 Monate gearbeitet hat. Dann hat uns die Sachbearbeiterin wohl falsch beraten oder wusste es selber nicht besser. Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich steht das im Elterngeldbescheid drin, wieviel Einkommen aus Erwerbstätigkeit dem Elterngeld zugrunde liegt und wie hoch deshalb der Freibetrag sein muss. Der ist nämlich nicht im SGB II, sondern im Elterngeldgesetz geregelt (§ 10 Abs. 5 BEEG).

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.